AGB

1. GÜLTIGKEIT

Diese AGB sind sowohl für natürliche Personen als auch juristische Personen (Gesellschaften) gültig. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gültig.

 

2. ZUTRITT ZUM UND AUFENTHALT AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE

Durch den Erwerb eines Tickets oder Erhalt einer Akkreditierung akzeptiert der Besucher diese AGB. Der Aufsichts- und Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen, im und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Tickets oder Akkreditierungen werden an den offiziellen Kassen des Veranstalters kontrolliert und gegebenenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Ticket, die Akkreditierung oder gegebenenfalls das Kontrollarmband berechtigen zum Eintritt in das abgesperrte Gelände. Das Kontrollarmband ist satt am Handgelenk zu tragen. Beschädigte oder lose Kontrollarmbänder/Akkreditierungen/Tickets werden nicht akzeptiert. Verlorene oder beschädigte Kontrollarmbänder/Akkreditierungen/ Tickets werden nicht ersetzt.Das Mitbringen von Getränken aller Art (insbesondere Alkoholika), pyrotechnischen und gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art (im Folgenden: verbotene Gegenstände) zur Veranstaltung ist verboten! Personen, die

  • eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern
  • verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese zu entsorgen
  • Werbematerial, Flyer und/oder Werbeartikel ohne Bewilligung im Veranstaltungsgelände verteilen
  • den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes nicht Folge leisten oder ihnen gegenüber ausfällig werden,
  • Streitereien anzetteln
  • unter Drogeneinfluss stehen oder übermässig alkoholisiert sind 
 
wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder sie werden vom abgesperrten Gelände weggewiesen.

 

3. JUGENDSCHUTZ

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikte untersagt! Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikte untersagt! Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Aufsichts- und Sicherheitsdienst ein amtlicher Ausweis gezeigt werden.

 

4. BEFUGNIS DES AUFSICHTS- UND SICHERHEITSDIENSTES

Die Mitarbeiter des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt:

  • Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben wollen oder die sich auf diesem befinden, nach verbotenen Gegenständen zu durchsuchen.
  • Behältnisse auf die Einhaltung der Anordnung zu überprüfen und zu entsorgen
  • Die Personalien von Personen, welche gegen die AGB verstossen oder sich den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienste widersetzen, festzustellen.

 

Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienst zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

 

5. BESCHÄDIGUNG

Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie der Einrichtungen ist zu vermeiden. Insbesondere ist zur Natur Sorge zu tragen. Abfall muss in einer Abfallstation entsorgt werden. Bei groben Verstössen kann der Ordnungsdienst des Veranstalters Besucher vom Veranstaltungsgelände wegweisen.

 

6. TICKETERWERB

Der Ticketkauf wird mit Bezahlung des Ticketpreises wirksam. Mit der Bezahlung stimmt der Besucher diesen AGB zu. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Kaufen Sie Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle!

 

7. TICKETVERSAND

Tickets werden nach Bezahlung des Ticketpreises durch den Veranstalter bis 10 Tage vor der ersten geplanten Rennveranstaltung an die Kundenadresse zugesandt. Bei späterer Bestellung und Bezahlung sind Tickets persönlich an der jeweiligen Ticketverkaufsstelle des Veranstalters abzuholen.

 

8. VERANSTALTUNGSRISIKO

Die Tickets sind gültig für ein bestimmtes Datum. Bei den Rennveranstaltungen handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung. Die Gefahr von Programmänderungen, Verschiebungen und Absagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen.

 

9. RENNABSAGEN / RENNVERSICHERUNG

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung aufgrund von §8 hiervor jederzeit auch aus Gründen die ausserhalb des Einflusses des Veranstalters liegen, abgesagt werden kann. Bei Absagen der gesamten Rennveranstaltung oder Teilen davon gelten folgende Regelungen:

  • Bei Absagen bis 10.30 Uhr am jeweiligen Renntag erfolgt grundsätzlich eine Rückerstattung des Ticketwertes durch den Veranstalter/Vorverkaufsstelle.
  • Bei teilweisen oder gänzlichen Rennabsagen nach 10.30 Uhr am Austragungstag selber erfolgt keine Rückerstattung des Ticketwertes, ungeachtet der Gründe für die Absage (Witterung, höhere Gewalt, Absage durch die Wettkampfjury, Verbände, Behörden usw.).

 

Falls ein Grund für die Rückerstattung des Ticketwertes gemäss den obigen Bestimmungen gegeben ist, müssen die betreffenden Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Absagetag eingeschrieben an den Veranstalter unter Angabe der Anschrift und der entsprechenden Bankdaten (IBAN, BIC) zugesandt werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Tickets beim Veranstalter.

 

10. NO SHOWS

Werden die Tickets aus einem anderen Verschulden als dasjenige des Veranstalters nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

11. SCHADENERSATZ

Der Veranstalter haftet nicht für die dem Besucher/akkreditierten Journalisten durch eine eventuelle Rennabsage oder Rennverschiebung entstehenden Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft usw.).

 

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Aufenthalt an und auf der Rennbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Die Rennbahn haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung der Rennbahn ist ausser im Falle vorsätzlichen Handels auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

 

13. DATENSCHUTZ

Besucherdaten, die zur Auftragsdurchführung nötig sind, werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie werden vom Veranstalter nur für eigene Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

14. SONSTIGES

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

 

15. FOTOAUFNAHMEN UND DROHNENEINSATZ

Die Akkreditierung für White Turf berechtigt ausschliesslich zur Aufnahme von Fotos und/oder Filmen für die Berichterstattung über White Turf in den Medien (Print- und/oder Online-Presseberichterstattung). Offizielle Rennfotos von White Turf werden von Swiss-Image gemacht. Unmittelbar nach jedem Rennen werden die Fotos online unter www.swiss-image.ch publiziert. Die Verwendung von Fotos und/oder Filmen in der Werbung oder für irgendeine andere Form der kommerziellen Kommunikation ist verboten. Die Werbung mit Fotos und/oder Filmen vom White Turf Anlass ist ausschliesslich den offiziellen White Turf Sponsoren erlaubt.
Ambush Marketing wird nicht toleriert. Fotos und/oder Filme vom White Turf Anlass dürfen nicht für die kommerzielle Kommunikation von Dritten angeboten werden.

Der Einsatz von Drohnen ist aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Eventgelände nicht erlaubt. Von dieser Regelung ausgenommen ist die offizielle Drohne mit der Infrarotkamera.

 

16. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand sind am Veranstaltungsort

Rennverein St. Moritz,
Via dal Bagn 20, 7500 St. Moritz, Schweiz
Telefon +41 81 833 84 60
E-Mail info@whiteturf.ch