Infos für Aktive
Mit Preisgeldern von insgesamt rund CHF 400’000.- übertrifft der White Turf alle im Schweizer Rennsport sonst üblichen Gewinnsummen.
Anreise
Allgemeine Informationen
www.engadin.ch
Autoverlad Vereina
www.rhb.ch
Adresse der Stallungen
Via Tegiatscha 28
7500 St. Moritz
Schweiz
ANREISE
Allgemeine Informationen
www.engadin.ch
Autoverlad Vereina
www.rhb.ch
Adresse der Stallungen
Via Tegiatscha 28
7500 St. Moritz
Schweiz
Unterkünfte & Restaurants
Unterkünfte für Stallpersonal
St. Moritz nahe der Stallungen
WICHTIGE INFORMATIONEN BETREFFEND STARTS IN DER SCHWEIZ
An alle Trainer, welche zum 1. Mal in der Schweiz ein Pferd am Start haben… zugleich eine Erinnerung für die anderen.
Dokumente, welche bis zur Starterangabe dem Sekretariat (per Fax oder Email) eingereicht werden müssen. Bei Einreichung nach Starterangabe, wird eine Gebühr von CHF 100.-/Dokument erhoben!
- RCN (Racing Clearance Notification – beim Direktorium anzufragen für alle Pferde, welche in Deutschland eingetragen sind)
- Coggins-Test, mit negativem Resultat, welcher nicht älter sein darf als 30 Tage. Ab dem Datum des Rennens gerechnet.
- Bestätigung UELN und Mikrochip-Nr. des Pferdes
Pferde müssen zur Grundimmunisierung gegen die Pferdeinfluenza und das Equine Herpesvirus zweimal im Abstand von nicht weniger als drei Wochen und nicht mehr als zwei Monaten (21 bis 60 Tage) und ein drittes Mal vier bis sechs Monate (120 bis 180 Tage) nach der zweiten Schutzimpfung geimpft werden. Die Auffrischungsimpfungen sind jeweils im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten (365 Tage, spätestens am gleichen Tag im Folgejahr) durchzuführen. Kürzere Abstände sind möglich und werden empfohlen.
Pferde sind nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung im Rahmen des Impfprogrammes zur Teilnahme an Rennen zugelassen.
Für die Impfungen gegen Pferdeinfluenza trat am 1. Januar 2021 ein neues Impfschema in Kraft (siehe oben). Die vor dem 1. Januar 2021 durchgeführten Impfungen gegen Pferdeinfluenza müssen gemäss den bis 2020 gültigen Impfvorschriften erfolgt sein.
Hilfsmittel der Pferde
Das Anbinden der Zunge ist verboten!
Zoll
Für einen glimpflichen Ablauf beim Zollübertritt, sollten Sie sich folgenden Dokumente besorgen und mit sich tragen:
- Pferdepass
- Gesundheitszeugnis TRACES oder Anhang II
- Carnet ATA (ist bei Ihrer Handelskammer anzufragen. Achtung, die Ausstellung eines Carnets kann einige Tage dauern!)
Öffnungszeiten der Zollämter:
Vorausgesetzt dass Ihr Carnet ATA bereits eröffnet wurde!
Genf: 24h/24 – täglich
Basel: 24h/24 – täglich
Kreuzlingen Autobahn: 24h/24 – täglich
Au: 24h/24 – täglich
Vergessen Sie bitte nicht, das Carnet ATA an beiden Zollämtern abstempeln zu lassen – Zoll Deutschland und Zoll Schweiz; und dies bei der Hinreise und Rückreise!